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Der Datenschutz, die Erklärung, das Chaos

02.02.2007, geschrieben von Ritchie Blogfried Pettauer, 1 Kommentar

Eine neue Abmahnfalle schnappt über der deut­schen Blogosphere zu: Heise berich­tet über die Auswirkungen des neuen Telemediengesetzes auf Blogs: eine Datenschutzerklärung wird in zwin­gend erforderlich.

Auch wenn jeder Webserver per se und gene­risch ohne­hin Daten wie IP-Adresse etc. spei­chert (so funk­tio­nie­ren aktu­elle i-net Protokollo eben), befürch­ten Experten eine neue Abmahnwelle. In hat sich bekannt­lich das Abmahnen ahnungs­los­ten Privatseiten-Betreiber zu einem lukra­ti­ven Geschäft ent­wi­ckelt. Kurios dabei: die kann von einem Rechtsanwalt selbst initi­iert wer­den. Manche Kanzleien haben sich daher dar­auf spe­zia­li­siert, pri­vate Websites nach Verstößen wie feh­len­dem Impressum zu durch­fors­ten — wenig spä­ter flat­tert dem Betreiber eine Unterlassungserklärung mit Zahlungsaufforderung ins Haus. Die wenigs­ten Betreiber pri­va­ter Seiten wol­len sich auf ein gericht­li­ches Verfahren ein­las­sen und bezah­len daher lieber.

Heise.de über das neue Gesetz:

Laut dem jüngst vom Bundestag ver­ab­schie­de­ten, aller­dings noch nicht in Kraft getre­te­nen TMG haben die vom Gesetz erfass­ten “Diensteanbieter” ihre Nutzer genau über die auf der Seite vor­ge­nom­mene Datenspeicherung und –ver­wen­dung auf­zu­klä­ren.
[…]
Doch auch wer über ein Speichern von IP-Adressen Rechenschaft ablege, sei damit kei­nes­wegs aus dem Schneider. Die ein­fachste Lösung sei es daher, “über­haupt keine per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu spei­chern”. Dann brau­che man auch keine Datenschutzerklärung. Breyer stellte gegen­über heise online fer­ner klar, dass sich die Verpflichtung zur Information der Seitenbesucher auf “jede natür­li­che oder juris­ti­sche Person” beziehe, “die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereit­hält oder den Zugang zur Nutzung ver­mit­telt”. Eingeschlossen seien somit auch pri­vate oder nicht-kommerzielle Angebote wie Weblogs.

Eigentlich müss­ten recht­li­che Rahmenbedingungen geschaf­fen wer­den, die eine der­ar­tige Abmahnpraxis unlu­kra­tiv wer­den las­sen — das Hauptproblem besteht darin, dass die ver­lang­ten Beträge idR in kei­ner Relation zur Höhe des ange­rich­te­ten “Schadens” ste­hen. Wohlgemerkt gilt das neue TMG natür­lich für  — in Öster­reich besteht, soweit ich weiß der­zeit keine Verpflichtung, eine Datenschutzerklärung einzubinden.

Bis der Gesetzgeber rea­giert, soll­ten sich deut­sche Blogger jeden­falls kei­nem unnö­ti­gen Riskio aus­set­zen. Das WordPress Blog ver­mu­tet sogar eine mög­li­che Abmahnsumme von bis zu 50.000 Euro, gibt Tipps, wie und an wel­chen Stellen die Datenschutzerklärung ein­ge­bun­den wer­den sollte und weist auch auf eine grund­le­gende Crux in der Formulierung des Gesetzestextes hin:

Jeder Besucher einer Website muss laut die­sem Telemediengesetz erfah­ren wel­che Daten von ihm wo und wie­l­ange und wozu gespei­chert wer­den. Rein theo­re­tisch bevor er das Telemedium nutzt — also bevor er auf Dein Blog / Deine Website kommt. — Wie dies tech­nisch mög­lich sein soll ist unklar– Pop ups?

Mustertexte für Datenschutzerklärungen fin­det man bei Lübeck Online, im Themenmixer und am Law Blog — ein wei­te­rer Beitrag der Rechtsexperten beschäf­tigt sich mit dem Thema betrieb­li­cher Datenschutzbeauftragter — wer ist ver­pflich­tet, einen sol­chen zu ernennen?

Bei den Web Junkies und bei F!XMBR wird flei­ßig dis­ku­tiert (Wie schaut’s aus mit Drittanbietern, zB. Feedeinbindungen via Feedburner?), das Webmasterblog stellt eine berech­tigte Frage:

Wieso, wie es hier auch bei Heise zu lesen ist, das Loggen von IP Adressen bereits als Speicherung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ver­stan­den wird, ist mir per­sön­lich schlei­er­haft. Für mich als Website-Betreiber ist es unmög­lich, aus der IP Adresse auf die tat­säch­li­che Identität des Benutzers zu schlies­sen. Wäre nicht auch ein ohne­hin bedenk­li­ches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten erlas­sen wor­den, würde sich diese Problematik gar nicht stellen.

Segert.net staunt eben­falls über die eigen­ar­tige Herangehensweise des TMG:

Vielleicht sollte man vor jedem Start einer Webseite eine Zwischenseite schal­ten, die in gro­ßen Lettern dar­über auf­klärt, dass der Server gerade die Uhrzeit des Erscheinens, den Browsertyp, die IP und Referrer-URL spei­chert, aber dass der arme Weblogbetreiber nichts dafür kann, weil dass doch alle Server machen. Aber super finde ich an dem inno­va­ti­ven Gesetzeswerk, dass es bald jeden Surfer dar­über in Kenntnis setzt, wel­che Daten für die kom­mende Vorratsdatenspeicherung den Behörden bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Falls es doch mal brenz­lig wird mit einer , hat Dr. Web eine hilf­rei­che Ressourcenliste parat. Das Abmahn-Blog wid­met sich gänz­lich dem Thema Abmahnungen. [via Dirk Ploss]

Auch wenn keine recht­li­che Veranlassung besteht: grund­sätz­lich halte ich eine frei­wil­lige –Erklärung für eine sinn­volle Idee — posi­tive Motivation scheint das bes­sere Konzept zu sein. Angeregt durch die ganze Debatte hab ich jeden­falls ges­tern Abend hier auf daten­schmutz eine der­ar­tige Erklärung ein­ge­baut — ein­fach nur aus Über­zeu­gung, all­fäl­lige Pop-Ups und vor­ge­schal­tene Seiten kann ich mir glück­li­cher­weise sparen.

daten­scmutz Datenschmutz-Erklärung

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Bisher haben meine Lieblingsleser 1 Kommentar zu "Der Datenschutz, die Erklärung, das Chaos" geschrieben.

Wie ist Ihre Meinung?
  • Mutti Identicon Icon
    Mutti sagte am 4. Februar 2007 um 13:53

    Hallooo
    1) Abmahnung — 1 titel down­gel­dat
    2) DSL — Flat — Anschluß
    Frage …durfte die tele­kom meine Daten zur IP Adresse raus­ge­ben.. obwohl es doch heißt, dass nur Daten gespei­chert wer­den, die zur Abrechnung not­wen­dig sind.(entfällt ja bei Flat) UND in Bezug Urteil Voss…
    an wen schreibe ich…um mich zu “beschwe­ren” und wie sollte ich die Sache begrün­den
    Danke
    Mutti

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1 Track- und Pingbacks zu diesem Beitrag

  • Der Wunderer von Deutschland » Meinungen und Gedanken (2. Februar 2007)
    Eines der Lieblingsthemen heute scheint die Datenschutzerklärung zu sein, die man jetzt wohl auch in privaten Blogs braucht wie hier, hier oder auch hier zu lesen ist. Naja, in gewerblichen Seiten galt das an sich ja schon länger. Ich werde meine bereits vorhandene Erklärung dazu nicht erweitern. Wer meint, mir ein Datum geben zu müssen, ist doch selbst Schuld.
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