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Blogbeiträge bebildern mit Pixelio

pixeliologo Blogbeiträge bebildern mit PixelioNeben FlickR existieren mittlerweile zahlreiche Online-Bilddatenbanken - und vermutlich hat so ziemlich jeder Blogger seine Vorlieben. Ein altes chinesisches Sprichwort aber sagt: "Wer spätere Abmahn-Kosten will vermeiden, sollte bei reprofreiem Bildmaterial bleiben." Und genau dafür hat sich bei mir Pixelio bisher bestens bewährt.

pixeliosucheWer hat schon das passende eigene Digitalfoto für jede Situation bereit? Da ein Bild bekanntlich mehr sagt als tausend Worte und bunte Pixel Abwechslung in digitalen Bleiwüsten verschaffen, gilt für Blogs das gleiche wie für jede Zeitung: Bilder verschaffen Aufmerksamkeit und regen zum Lesen des Artikels an. Die Zeit, als man für Pressefotos Bares bei Agenturen einwerfen musste, ist glücklicherweise weitgehend vorüber, denn viele Online-Gallerien bieten die Möglichkeit, gezielt nach sogenannten "reprofreien", also kommerziell verwendbaren, Fotos zu suchen. Ich bin seit längerem großer Fan der deutschen Foto-Community Pixelio. Das hat mehrere Gründe, in erster Linie finde ich allerdings die Profi-Suche sehr gelungen - denn sie erlaubt nicht nur thematische Anfragen, sondern auch die Suche nach bestimmten Größen und Farben.

Weiters finden sich auf Pixelio kaum Amateurfotos aus der Liga "privates Album" - der Profi-Bildanteil ist ausgesprochen hoch. Die erwähnte Profi-Suche erlaubt neben der Eingabe von Schlagwörtern zudem auch die Wahl einer bestimmten Farbe inklusive einer Toleranzschwelle: äußerst praktisch für Designer und Illustratoren, die passende Fotos zu einer bestehenden Farbwelt suchen. Der "Leuchtkasten" fungiert als persönliches Album, die Detailseiten der einzelnen Fotos enthalten neben Informationen über Fotograf, Bildgröße und Lizenztyp auch jeweils das zugehörige EXIF-Histogramm.

Zwar lässt sich die gesamte Sammlung frei durchstöbern, wer Pixelio allerdings ernsthaft nutzen möchte, kommt um die Gratis-Registrierung nicht herum - denn die ist erforderlich, um Fotos in hoher Auflösung herunterladen zu können.

Kommerzielle Nutzung?

Pixelio unterscheidet zwischen der Freigabe für redaktionelle oder kommerzielle Nutzung. Bei Publikationen, die rechtlich den Status eines (Massen)Mediums genießen, ist die Sache eindeutig - im Fall von Blogs allerdings bezweifle ich, dass die redaktionelle Freigabe in allen Fällen ausreicht, denn die Grenzen zwischen Berichterstattung und Werbung sind Online noch fließender als am Papier.

Ebenfalls zu beachten gilt das sogenannte "erweiterte Bearbeitungsrecht" - gemeint sind damit Bildmanipulationen sinnverändernder Art. Im Gegensatz zu normalen Bildoptimierungsmaßnahmen (z.B. Kontras-Einstellung, Farbbalance etc.) dürfen erweiterte Veränderungen nur bei expliziter Erlaubnis vorgenommen werden:

Das erweiterte Bearbeitungsrecht ist das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu teilen, auszuschneiden, mit anderen Produktionen oder Produktionsstellen oder sonstigen Werken und Leistungen zu verbinden.

Mit der Profi-Suche kann das Ergebnis auf die beiden Parameter "kommerzielle Nutzung" und "erweitertes Bearbeitungsrecht" angeben, zusätzlich verlangt Pixelio einen Verweis auf Herkunft und Fotografen-Name:

Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: © Fotografenname / PIXELIO
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muss zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.

Sollte für Blogger kein Problem sein - ob man die Fotocredits direkt unters Bild schreibt oder in einer Fußnote am Ende des Artikels unterbringt, spielt keine Rolle. Wer bei der Bildsuche auf reprofreie Fotos achtet, findet bei Pixelio dennoch eine riesige Auswahl an professionellen Motiven aus allen erdenklichen Themengebieten - und befindet sich in punkto Urheberrecht auf der sicheren Seite.

 

4 Kommentare zu „Blogbeiträge bebildern mit Pixelio“

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