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Mediaprint Kampagne ohne AbsenderDen nebenstehend eingescannten Flyer fand ich vor einigen Tagen in meinem Briefkasten und zwar in einem handbeschrifteten Umschlag ohne Absender. Die Rückseite des Papiers ist - blütenweiß. Sowas erregt natürlich Neugier, und ich vermute mal, dass so ziemlich jeder netzaffine User die URL mal eintippt, um zu sehen, wer hinter dieser -Aktion steckt. Umso größer war mein Erstaunen, als ich zu einer Online-Umfrage gelangte, deren Impressum verriet, dass ich mitten in eine Kampagne des -Verlags gestolpert war: der User beantwortet online eine Reihe von Fragen und landet schließlich bei einem 2wöchigen-Abo-Testangebot von Kronenzeitung oder Kurier. Die einzelnen Screens der Aufnahme sehen folgendermaßen aus:

mediaprintkampagne

Fast schon viral

Diese Kampagne wirft einige Fragen auf: denn soweit ich weiß, sind Werbesendungen völlig ohne Absenderkennzeichnung auf jeden Fall rechtswidrig. Bei der Online-Recherche habe ich allerdings nur eine diesbezügliche Entscheidung des deutschen LG Hamburg gefunden:

In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Hamburg (Beschl. v. 12.9.2003 - Az.: 312 O 707/03) bestätigt, dass durch die Änderung des § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei persönlich adressierten Werbeschreiben auf das Widerspruchsrecht hingewiesen und die Adresse benannt werden muss, an die der Widerspruch geschickt werden kann.

Dies mussten in der Vergangenheit schon die Tages-Zeitungen “Handelsblatt” (LG Düsseldorf, Beschl. v. 16.7.2003 - Az.: 12 O 217/03) und die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.6.2003 - Az.: 2 06 O 247/03) erfahren.

Weiß da jemand genaueres in punkto österreichische Rechtslage? Die Arbeiterkammer unterscheidet zwischen der sogenannten unadressierten (”an einen Haushalt”) und adressierter , konkrete Infos zur Erforderlichkeit des Absenders hab ich allerdings keine gefunden - mich interessiert einfach, ob der größte österreichische (die Krone besitzt ein .at ja (zumindest ein unterstelltes) Quasi-Tageszeitungsmonopol) sich in der Hoffnung auf eine höhere Conversion-Rate einfach über die geltende Rechtslage hinwegsetzt.

Vorteile der Kampagne für die

Wenn die Auswertungsapplikation sauber programmiert ist, dann erkennt der anhand der Fragen eine Menge Präferenzen des jeweiligen Users, denn die Seite wird ja mit der Namens-Subadresse aufgerufen. Außerdem überlebt der Brief die Postkasten-Filterung: wer einen Sticker am Postkasten mit dem Aufdruck “Ablegen von Werbematerial ist verboten” oder dergleichen anbringt, erhält nämlich keinen Print-. Außerdem bewirkt dieser Call-to-Action mit Sicherheit aus den oben geschilderten Gründen eine hohe Response- und damit vermutlich wohl auch eine überdurchschnittlich hohe Conversion Rate. Allerdings frage ich mich, wo die betreffenden Adressen herkommen und ob das Weglassen des Absenders rechtlich zulässig ist. Liebe hier mitlesende Anwälte/Juristen/Medienrechtler: darf die das denn? Falls ja, dann such mir Adressen aus dem Telefonbuch und verschicke in Zukunft datenschmutz-Briefe :mrgreen:


Kommentare zu "Mediaprint: Personalisierte Print-Kampagne ohne Absender":

  1. David Identicon Icon
    David schrieb am 8. October 2008 [Direktlink]

    Habe leider grad keine Zeit, mir das im Detail anzuschauen, aber eine heißter Tip wäre wohl § 151 Abs. 7 GewO.
    http://www.dsk.gv.at/site/6231/default.aspx#151

    [direkt antworten]

  2. Jana Identicon Icon
    Jana schrieb am 8. October 2008 [Direktlink]

    Sehr spannend aufgezogen. Frage mich, ob die Internetadresse u.U. als Äquivalent zum Absender gelten kann.

    [direkt antworten]

    ritchie Identicon Icon
    ritchie antwortete am October 8th, 2008: [Direktlink]

    Sozusagen ein Medienbruch in der Impressumkette?

    [direkt antworten]

    David Identicon Icon
    David antwortete am October 9th, 2008: [Direktlink]

    “…durch entsprechende Kennzeichnung des ausgesendeten Werbematerials…”

    Würde schon vom Wortlaut des § 151 Abs. 7GewO sagen eher nein.
    Außerdem hat ja nicht jeder, der Post bekommt, auch einen Internetzugang. Diese Leute könnten dann keine Infos über die Identität des Versenders erhalten. Die Identität brauchen sie aber, um Ihr Auskunftsrecht etc. geltend machen zu können.
    Die Verpflichtung zur Offenlegung der Identität verfolgt aber genau den Zweck, die Ausübung dieser Rechte zu ermöglichen.
    Spricht mE eher gegen die Zulässigkeit.

    [direkt antworten]

    ritchie Identicon Icon
    ritchie antwortete am October 9th, 2008: [Direktlink]

    Genau das hab ich vermutet! Und sowas vom größten Verlag Österreichs… eine Schande!

    David Identicon Icon
    David antwortete am October 9th, 2008: [Direktlink]

    Eine Sachverhaltsdarstellung an den Magistrat und vielleicht finden wirs raus…. :twisted:

  3. Jana Identicon Icon
    Jana schrieb am 8. October 2008 [Direktlink]

    Was allerdings riskant ist: Deine Kampagne ist noch nicht abgeschlossen, d.h. die URl funzt nach wie vor - ich bin grad dabei, einen Kronenzeitungsabo für dich zu bestellen:)

    [direkt antworten]

    ritchie Identicon Icon
    ritchie antwortete am October 8th, 2008: [Direktlink]

    Oh my gosh! Jetzt krieg ich 1000 Kronenzeitungen pro Tab; mein armer Postbote wird zusammenbrechen! :mrgreen:

    [direkt antworten]

  4. Joe Identicon Icon
    Joe schrieb am 10. October 2008 [Direktlink]

    Interessant. Erinnert mich ein bisschen an den (Mobilisierungs) Brief von der FPÖ kurz vor der Wahl vom Heinz Christian, bei dem als einziger am Briefumschlag der Absender nicht zu erkennen war…im gegensatz zu den Briefen der anderen parteien die mir auch ins haus flatterten.
    Wahrscheinlich rechnen die damit das sonst 70% der briefsendungen ungeöffnet in den altpapierkcontainer wandern….

    joe

    [direkt antworten]

 


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