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Mediaprint: Personalisierte Print-Kampagne ohne Absender

08.10.2008, geschrieben von , 9 Kommentare

meinewahl02 1223460720 Mediaprint: Personalisierte Print Kampagne ohne Absender Den neben­ste­hend ein­ge­scann­ten Flyer fand ich vor eini­gen Tagen in mei­nem Briefkasten und zwar in einem hand­be­schrif­te­ten Umschlag ohne Absender. Die Rückseite des Papiers ist — blü­ten­weiß. Sowas erregt natür­lich Neugier, und ich ver­mute mal, dass so ziem­lich jeder netz­af­fine User die URL mal ein­tippt, um zu sehen, wer hin­ter die­ser –Aktion steckt. Umso grö­ßer war mein Erstaunen, als ich zu einer Online-Umfrage gelangte, deren Impressum ver­riet, dass ich mit­ten in eine Kampagne des –Verlags gestol­pert war: der User beant­wor­tet online eine Reihe von Fragen und lan­det schließ­lich bei einem 2wöchigen-Abo-Testangebot von Kronenzeitung oder Kurier. Die ein­zel­nen Screens der Aufnahme sehen fol­gen­der­ma­ßen aus:

mediaprintkampagne 1223461585 Mediaprint: Personalisierte Print Kampagne ohne Absender

Fast schon viral

Diese Kampagne wirft einige Fragen auf: denn soweit ich weiß, sind Werbesendungen völ­lig ohne Absenderkennzeichnung auf jeden Fall rechts­wid­rig. Bei der Online-Recherche habe ich aller­dings nur eine dies­be­züg­li­che Entscheidung des deut­schen LG Hamburg gefunden:

In einer aktu­el­len Entscheidung hat das LG Hamburg (Beschl. v. 12.9.2003 — Az.: 312 O 707/03) bestä­tigt, dass durch die Ände­rung des § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei adres­sier­ten Werbeschreiben auf das Widerspruchsrecht hin­ge­wie­sen und die Adresse benannt wer­den muss, an die der Widerspruch geschickt wer­den kann.

Dies muss­ten in der Vergangenheit schon die Tages-Zeitungen “Handelsblatt” (LG Düsseldorf, Beschl. v. 16.7.2003 — Az.: 12 O 217/03) und die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.6.2003 — Az.: 2 06 O 247/03) erfahren.

Weiß da jemand genaue­res in punkto öster­rei­chi­sche Rechtslage? Die Arbeiterkammer unter­schei­det zwi­schen der soge­nann­ten unadres­sier­ten (“an einen Haushalt”) und adres­sier­ter Werbung, kon­krete Infos zur Erforderlichkeit des Absenders hab ich aller­dings keine gefun­den — mich inter­es­siert ein­fach, ob der größte öster­rei­chi­sche (die Krone besitzt ein .at ja (zumin­dest ein unter­stell­tes) Quasi-Tageszeitungsmonopol) sich in der Hoffnung auf eine höhere Conversion-Rate ein­fach über die gel­tende Rechtslage hinwegsetzt.

Vorteile der Kampagne für die Mediaprint

Wenn die Auswertungsapplikation sau­ber pro­gram­miert ist, dann erkennt der Mediaprint Verlag anhand der Fragen eine Menge Präferenzen des jewei­li­gen Users, denn die Seite wird ja mit der Namens-Subadresse auf­ge­ru­fen. Außerdem über­lebt der Brief die Postkasten-Filterung: wer einen Sticker am Postkasten mit dem Aufdruck “Ablegen von Werbematerial ist ver­bo­ten” oder der­glei­chen anbringt, erhält näm­lich kei­nen Print–. Außerdem bewirkt die­ser Call-to-Action mit Sicherheit aus den oben geschil­der­ten Gründen eine hohe Response– und damit ver­mut­lich wohl auch eine über­durch­schnitt­lich hohe Conversion Rate. Allerdings frage ich mich, wo die betref­fen­den Adressen her­kom­men und ob das Weglassen des Absenders recht­lich zuläs­sig ist. Liebe hier mit­le­sende Anwälte/Juristen/Medienrechtler: darf die Mediaprint das denn? Falls ja, dann such mir Adressen aus dem Telefonbuch und ver­schi­cke in Zukunft datenschmutz-Briefe frog6 Mediaprint: Personalisierte Print Kampagne ohne Absender

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Bisher haben meine Lieblingsleser 9 Kommentare zu "Mediaprint: Personalisierte Print-Kampagne ohne Absender" geschrieben.

Wie ist Ihre Meinung?
  • David Identicon Icon

    Habe lei­der grad keine Zeit, mir das im Detail anzu­schauen, aber eine heiß­ter Tip wäre wohl § 151 Abs. 7 GewO.
    http://www.dsk.gv.at/site/6231/default.aspx#151

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  • Jana Identicon Icon

    Sehr span­nend auf­ge­zo­gen. Frage mich, ob die Internetadresse u.U. als Äqui­va­lent zum Absender gel­ten kann.

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    ritchie Identicon Icon
    ritchie antwortete am 8. Oktober 2008 um 18:23

    Sozusagen ein Medienbruch in der Impressumkette?

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    David Identicon Icon

    …durch ent­spre­chende Kennzeichnung des aus­ge­sen­de­ten Werbematerials…”

    Würde schon vom Wortlaut des § 151 Abs. 7GewO sagen eher nein.
    Außerdem hat ja nicht jeder, der Post bekommt, auch einen Internetzugang. Diese Leute könn­ten dann keine Infos über die Identität des Versenders erhal­ten. Die Identität brau­chen sie aber, um Ihr Auskunftsrecht etc. gel­tend machen zu kön­nen.
    Die Verpflichtung zur Offenlegung der Identität ver­folgt aber genau den Zweck, die Ausübung die­ser Rechte zu ermög­li­chen.
    Spricht mE eher gegen die Zulässigkeit.

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    ritchie Identicon Icon
    ritchie antwortete am 9. Oktober 2008 um 18:36

    Genau das hab ich ver­mu­tet! Und sowas vom größ­ten Verlag Öster­reichs… eine Schande!

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    David Identicon Icon

    Eine Sachverhaltsdarstellung an den Magistrat und viel­leicht fin­den wirs raus.… :twisted:

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  • Jana Identicon Icon

    Was aller­dings ris­kant ist: Deine Kampagne ist noch nicht abge­schlos­sen, d.h. die URl funzt nach wie vor — ich bin grad dabei, einen Kronenzeitungsabo für dich zu bestellen:)

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    ritchie Identicon Icon
    ritchie antwortete am 8. Oktober 2008 um 18:22

    Oh my gosh! Jetzt krieg ich 1000 Kronenzeitungen pro Tab; mein armer Postbote wird zusammenbrechen! :mrgreen:

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  • Joe Identicon Icon

    Interessant. Erinnert mich ein biss­chen an den (Mobilisierungs) Brief von der FPÖ kurz vor der Wahl vom Heinz Christian, bei dem als ein­zi­ger am Briefumschlag der Absender nicht zu erken­nen war…im gegen­satz zu den Briefen der ande­ren par­teien die mir auch ins haus flat­ter­ten.
    Wahrscheinlich rech­nen die damit das sonst 70% der brief­sen­dun­gen unge­öff­net in den alt­pa­pier­k­con­tai­ner wandern.…

    joe

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