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Die E-Mail Disclaimer Anekdote

birne Die E Mail Disclaimer AnekdoteSchon ein halbes Jahr alt, aber verdammt witzig: ein Telekommunikationsunternehmen musste aufgrund eines E-Mail Disclaimers Verfahrenskosten tragen. Der Anwalt des Unternehmens hatte unter seine Botschaft folgenden Signatur-Zusatz eingefügt:

Aus Rechts- und Sicherheitsgründen ist die in dieser Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich. Eine rechtsverbindliche Bestätigung reichen wir Ihnen gerne auf Anforderung nach.

Konkret ging es bei dem Fall darum, dass der Kläger das betreffende Unternehmen nach mehrmaliger unerwünschter Werbezusendung gerichtlich zur Herausgabe seiner Daten zwang, wie das Lawblog im August berichtete:

Die Auskunft gab der Anwalt des Unternehmens, und zwar per E-Mail. Der Streit drehte sich dann noch um die Kosten des Verfahrens. Die Beklagte stellte sich, kurz gefasst, auf den Standpunkt, sie habe die Auskunft ordnungsgemäß erteilt. Deshalb müsse der Kläger die Kosten tragen.

Interessanterweise entschied aber das Landesgericht Düsseldorf genau gegenteilig, und zwar aufgrund des besagten Disclaimers - wenn der Beklagte selbst in seinem Schreiben ausdrücklich auf die Nicht-Rechtsverbindlichkeit hinweise, dann könne man auch davon ausgehen, dass die betreffenden Daten tatsächlich keinerlei rechtsverbindlichen Anspruch erfüllen!

Ich hab ja vor einer Weile schon mal über die Sinnlosigkeit von E-Mail Disclaimern geschrieben, aber dass sie derart kontraproduktiv sein könnte, habe ich dann doch nicht geahnt. Auf den Lawblog-Beitrag gestoßen bin ich durch einen Artikel der Webkrebse, deren Fazit lautet:

Ein schlechtes Gewissen wegen E-Mails ohne Disclaimer ist also völlig überflüssig.

 

7 Kommentare zu „Die E-Mail Disclaimer Anekdote“

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