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Artikel-Schlagworte: „Abmahnung“

Blogistan Panoptikum KW10 2009

earth2 Blogistan Panoptikum KW10 2009Xing zählt sich zu den Kristenprofiteuren, Manuel zieht nach Roatan und mir bleibt eigentlich neben der wöchentlichen Dosis Verwunderung eigentlich nur, allen Leserinnen ganz herzlich zum heutigen internationalen Frauentag zu gratulieren. Wobei an dieser Stelle natürlich schon mal gesagt werden muss, dass für uns Neue Männer natürlich jeder Tag ein Frauentag ist :mrgreen:

Oh du armes StudiVZ

"Seelig sind die geistig Armen, denn ihrer ist das Himmelreich!" So mancher Blogger vermutet dieser Tage, dass die Mannschaft von StudiVZ beste Chancen beim Einlass durch die göttliche Pforte hat, denn:

StudiVZ verklagt verschiedene Domainbetreiber die VZ im Namen haben. Wie arm ist das denn? Wie tief kann man sinken? Es sind so interessante Namen wie FussballerVZ, PokerVZ, ErstiVZ und Abitur-VZ dabei. Ein besonderes Highlight ist FickenVZ. :-). Diese Seiten wurden teilweise schon vom Netz genommen oder unter anderem Namen wieder aufgemacht.

Tja, so eine Heise-Meldung macht ganz schön Backlinks, halt leider nicht auf StudiVZ :mrgreen: Überhaupt hat das in Deutschland komischerweise immer noch beliebte Social Networks wahnsinnig viel gute Presse bekommen in den letzten Monaten: Blogbar freut sich über offenen Sexismus, das Lawblog, Netzpolitik.org und BasicThinking loben die tollen neuen Nutzungsbedingungen, fixmbr findet nette Worte für die strategische Ausrichtung... wow! Nur so weiter. Die User lassen's anscheinend ja eh mit sich machen.

Twitter: nicht mehr reziprok folgen?

Frank hat in einem ausführlichen Beitrag dargelegt, warum er die Autofollow-Function bei seinem Account abgedreht hat. Sehr nachvollziehbare Überlegungen, nur diese Stelle will ich nicht unkommentiert stehen lassen:

Für mich war es ein Weg meine neuen Follower besser kennenzulernen in dem ich ihre Nachrichten in meinem Stream lese. Diejenigen die mir nicht gefielen, hab ich dann einfach wieder rausgeworfen. Das Prinzip funktionierte auch eine Weile ganz gut, bis vor kurzem einige schlaue Marketing-Geier auf die Idee gekommen sind Listen mit Nutzern die diese Autofollower nutzen zu verbreiten. Das führt dann dazu, dass du auf einmal täglich 20 neue Follower bekommst wovon 18 irgendwelche Spammer sind, denen es nur darum geht ihre Followerzahlen so hoch wie möglich zu treiben. Irgendwann war ich mehr mit Unfollowen beschäftigt als mit sonst etwas. Das macht keinen Spaß und drum habe ich eben dieses Experiment wieder beendet.

Bartgeier, Schmutzgeier, Marketinggeier - gut zu wissen, dass nicht alle Tierrassen vom Aussterben bedroht sind! Ich betreibe ja unter datadirt.net/twitterlist/ selbst eine solche Liste, allerdings würde ich dort niemals jemanden gegen seinen Willen eintragen - User, die das möchten, hinterlassen selbst ihre Account-Adresse samt Tags. Denn wie Frank schreibt: jeder soll's mit der Twitternutzung halten, wie sie glaubt.

Auf Facebook die Ehre abschneiden

Was ist ehrliches Kundenfeedback, wo beginnt Rufschädigung? Und werden wir bald den Begriff "Blackhat Viral Marketing" verwenden? Frank Helmschrott schildert einen interessanten Fall, in dem ein negativer Kommentar über die Firma nuntio aus Wien dem betreffenden User einen Brief der Anwaltskanzlei einbrachte, denn die sah den Tatbestand der Rufschädigung erfüllt. Werden Firmen künftig negatives Feedback einfach wegklagen bzw. wegdrohen können? Der Anwaltsbrief soll über 700 Euros kosten; keine Ahnung, ob dies den in .at "marktüblichen" Preis entspricht. Aber ich schließe mich Frank an - nicht jede PR ist gute PR:

Angenommen er würde nun seinen Kommentar bei Facebook widerrufen, würde er ja eigentlich damit lügen oder? Schließlich handelt es sich ja nicht wirklich um eine unwahre Behauptung sondern um seine Erfahrung. Weird! Aber auf jeden Fall dürfte auch hier das Problem hinterher größer sein als vorher. Der Firmenname "Nuntio" könnte bei Google künftig evtl. etwas negativ besetzt sein.

SEO-News der Woche

Selten werden sieben Tag so sehr von einem Thema dominiert: die Firma Seoline mahnte Captain Sistrix ab und generiert damit in Rekordzeit über dreißig Reaktionen. Blogschrott fasst das treffend zusammen:

Statt dessen beschwören sie einen Abmahn-Linkbait ungeahnten Ausmaßes herauf, ich bin geneigt zu sagen "Denn sie wissen nicht was sie tun". Das Ganze erinnert mich an die Geschichte vom Zauberlehrling: "Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los". Damit ist die Sache klar, mein erster Blogschrott-Award in diesem Jahr geht an die Seoline GmbH. Dann haben die Seoliner bei dieser Sache wenigstens etwas gewonnen.

Und Fridaynite fürchtet Konsequenzen, falls die Kläger recht bekommen:

Wenn man so einfach jeden abmahnen kann, werde ich wohl irgendwann die Kommentarfunktion hier schließen müssen.

Die Liste der kompletten Reaktionen gibt's bei Johannes. Wirklich geil sind die Auswirkungen dieses PR-Supergaus: bei der Suche nach Seoline ist derzeit von der Firmenhomepage jedenfalls weit und breit keine Spur - abgesehen von der kostenpflichtig eingeblendeten Anzeige. Wundert mich ja direkt, dass noch keine zweite Agentur auf diesen Namen bietet :mrgreen:

Bist du ein Skittle?

Mit dem Begriff Website Outsourcing meint Ben nicht, dass man eine Agentur mit der Anpassung von Typo beauftragt, sondern die User sollen selbst sämtliche Inhalte generieren - Skittles kickte kürzlich die Homepage und zeigte den Twitterfeed an, bis zahlreiche User posteten "Skittles gives you Aids":

Nun hat auch der Ableger von Mars, "Skittles" sich dieses merk-würdige Online Marketing Konzept angeeignet. Das Moderne Internet wird durch Web 2.0 auch bei Brand Websites dramatisch verändert.

Aber in Wahrheit handelt sich's um ein völlig überbewertetes Schein-Gefechtlein zwischen Konsumenten und - nein, eben nicht Produzenten, sondern Marke. Brääänd. Skittles ist genauso wenig eine Firma wie Mars. Masterfoods ist eine, und hier darf halt irgendein Product Manager eine Longtail-Versuchsreihe starten - sozusagen Customer-Self-Service im Werbebereich.

InLinks startete am deutschen Markt, und Selbstaendig-im-Netz hat ein lustiges Interview zum Marktstart. Es spricht Sebastian Wenzel, der in New York bei Mediawhiz, den Machern von inLinks, arbeitet. Sehr fröhlich gestimmt hat mich dieses Zitat:

Ein Partnerprogramm gibt es und es ist wirklich ein Sahnestückchen geworden. Wir sind selbst jahrzehntelang als Affiliates und Merchants groß geworden, weshalb wir hier wirklich an die Grenzen zu dem gehen was man im Onlinemarketingbereich machen kann. Das heißt bis 15% Affiliateprovision für Publisherumsatz und das für bis zu 2 Jahre. Auch für Advertiser-Anmeldung zahlen wir überdurchschnittliche 20 Euro.

15% würd ich nicht grad als die Grenze des Affiliate-Universums bezeichnen, aber gut - jeder muss seine Nische selbst finden. Aber wie dem auch sei: die Seoux-Indianer haben getestet und zeigen sich vorerst mäßig begeistert. Für Secondary Pages vielleicht interessant, ansonsten würd ich das Risiko einer Google-Abstrafung durch mögliche Unvorsicht eines neuen Anbieters aber keinesfalls eingehen.

Video der Woche: Internet-Lifestyle

Was ist Ihre Definition von Internet-Lifestyle? Diese Umfrage auf einer einschlägigen Konferenz zeigt, dass meine Kolleginnen und Kollegen die gleichen Vorteile schätzen, die ich nicht mehr missen möchte: man kann arbeiten, wann und wo man möchte, die eigene Zeit frei einteilen und trotzdem mehr verdienen, als mit jedem anderen Job. Kurz: mehr Freedom of Choice!

YouTube Preview Image

Und damit sind wir auch schon wieder am Ende dieses Wochenrückblicks angelangt - danke für Ihre Aufmerksamkeit, wir lesen uns am Montag!

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Der Datenschutz, die Erklärung, das Chaos

Eine neue Abmahnfalle schnappt über der deutschen Blogosphere zu: Heise berichtet über die Auswirkungen des neuen Telemediengesetzes auf Blogs: eine Datenschutzerklärung wird in Deutschland zwingend erforderlich.

Auch wenn jeder Webserver per se und generisch ohnehin Daten wie IP-Adresse etc. speichert (so funktionieren aktuelle i-net Protokollo eben), befürchten Experten eine neue Abmahnwelle. In Deutschland hat sich bekanntlich das Abmahnen ahnungslosten Privatseiten-Betreiber zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Kurios dabei: die Abmahnung kann von einem Rechtsanwalt selbst initiiert werden. Manche Kanzleien haben sich daher darauf spezialisiert, private Websites nach Verstößen wie fehlendem Impressum zu durchforsten - wenig später flattert dem Betreiber eine Unterlassungserklärung mit Zahlungsaufforderung ins Haus. Die wenigsten Betreiber privater Seiten wollen sich auf ein gerichtliches Verfahren einlassen und bezahlen daher lieber.

Heise.de über das neue Gesetz:

Laut dem jüngst vom Bundestag verabschiedeten, allerdings noch nicht in Kraft getretenen TMG haben die vom Gesetz erfassten "Diensteanbieter" ihre Nutzer genau über die auf der Seite vorgenommene Datenspeicherung und -verwendung aufzuklären.
[...]
Doch auch wer über ein Speichern von IP-Adressen Rechenschaft ablege, sei damit keineswegs aus dem Schneider. Die einfachste Lösung sei es daher, "überhaupt keine personenbezogenen Daten zu speichern". Dann brauche man auch keine Datenschutzerklärung. Breyer stellte gegenüber heise online ferner klar, dass sich die Verpflichtung zur Information der Seitenbesucher auf "jede natürliche oder juristische Person" beziehe, "die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt". Eingeschlossen seien somit auch private oder nicht-kommerzielle Angebote wie Weblogs.

Eigentlich müssten rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine derartige Abmahnpraxis unlukrativ werden lassen - das Hauptproblem besteht darin, dass die verlangten Beträge idR in keiner Relation zur Höhe des angerichteten "Schadens" stehen. Wohlgemerkt gilt das neue TMG natürlich für Deutschland - in Österreich besteht, soweit ich weiß derzeit keine Verpflichtung, eine Datenschutzerklärung einzubinden.

Bis der Gesetzgeber reagiert, sollten sich deutsche Blogger jedenfalls keinem unnötigen Riskio aussetzen. Das WordPress Deutschland Blog vermutet sogar eine mögliche Abmahnsumme von bis zu 50.000 Euro, gibt Tipps, wie und an welchen Stellen die Datenschutzerklärung eingebunden werden sollte und weist auch auf eine grundlegende Crux in der Formulierung des Gesetzestextes hin:

Jeder Besucher einer Website muss laut diesem Telemediengesetz erfahren welche Daten von ihm wo und wielange und wozu gespeichert werden. Rein theoretisch bevor er das Telemedium nutzt - also bevor er auf Dein Blog / Deine Website kommt. - Wie dies technisch möglich sein soll ist unklar- Pop ups?

Mustertexte für Datenschutzerklärungen findet man bei Lübeck Online, im Themenmixer und am Law Blog - ein weiterer Beitrag der Rechtsexperten beschäftigt sich mit dem Thema betrieblicher Datenschutzbeauftragter - wer ist verpflichtet, einen solchen zu ernennen?

Bei den Web Junkies und bei F!XMBR wird fleißig diskutiert (Wie schaut's aus mit Drittanbietern, zB. Feedeinbindungen via Feedburner?), das Webmasterblog stellt eine berechtigte Frage:

Wieso, wie es hier auch bei Heise zu lesen ist, das Loggen von IP Adressen bereits als Speicherung personenbezogener Daten verstanden wird, ist mir persönlich schleierhaft. Für mich als Website-Betreiber ist es unmöglich, aus der IP Adresse auf die tatsächliche Identität des Benutzers zu schliessen. Wäre nicht auch ein ohnehin bedenkliches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten erlassen worden, würde sich diese Problematik gar nicht stellen.

Segert.net staunt ebenfalls über die eigenartige Herangehensweise des TMG:

Vielleicht sollte man vor jedem Start einer Webseite eine Zwischenseite schalten, die in großen Lettern darüber aufklärt, dass der Server gerade die Uhrzeit des Erscheinens, den Browsertyp, die IP und Referrer-URL speichert, aber dass der arme Weblogbetreiber nichts dafür kann, weil dass doch alle Server machen. Aber super finde ich an dem innovativen Gesetzeswerk, dass es bald jeden Surfer darüber in Kenntnis setzt, welche Daten für die kommende Vorratsdatenspeicherung den Behörden bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Falls es doch mal brenzlig wird mit einer Abmahnung, hat Dr. Web eine hilfreiche Ressourcenliste parat. Das Abmahn-Blog widmet sich gänzlich dem Thema Abmahnungen. [via Dirk Ploss]

Auch wenn keine rechtliche Veranlassung besteht: grundsätzlich halte ich eine freiwillige Datenschutz-Erklärung für eine sinnvolle Idee - positive Motivation scheint das bessere Konzept zu sein. Angeregt durch die ganze Debatte hab ich jedenfalls gestern Abend hier auf datenschmutz eine derartige Erklärung eingebaut - einfach nur aus Überzeugung, allfällige Pop-Ups und vorgeschaltene Seiten kann ich mir glücklicherweise sparen.

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datenschmutz Datenschutz Erklärung

Hintergrund

Die deutsche Gesetzeslage sieht für geschäftliche und private Internetseiten eine derartige Datenschutz-Erklärung vor; in Österreich ist dies derzeit zwar nicht gesetztlich erforderlich, dennoch halte ich eine solchen Datenschutzerklärung für sinnvoll, um alle Internetuser für dieses grundlegende Problem der Informationsgesellschaft zu sensibilisieren. Denn wer erstaunt darüber ist, dass seine IP-Adresse von jedem Webserver mitgeloggt wird und keine Ahnung vom Unterschied zwischen personenbezogenen und anonymisierten Daten hat, der wird sich auch keine fundierte Meinung zum Thema bilden können. Deutschen Bloggern wird aufgrund der erwähnten Gesetzeslage geraten, die Erklärung einzubauen - ich habe mich für untenstehenden Text die Vorlage vom Lawblog angepasst.

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