Übermorgen erklärt Rechtsanwalt Hermann Schwarz auf Einladung von VITE die rechtlichen Rahmenbedingungen von Social Media, ich werde eine kurze Einführung über Web 2.0 Kreuzfahrer und Rettungsschwimmer halten.
Die Mediaprint sucht anscheinend drigend neue Abonennten — und vergisst bei der aktuellen Abo-Conversion Kampagne einfach mal ganz zufällig auf die Erwähnung des Absenders.
Der Jus-Professor und Mitbegründer der CC-Lizenzen erklärt im Rahmen eines TED-Talks anschaulich die Zusammenhänge zwischen Lizenzrechten, Technologien und Vorurteilen: unbedingt sehenswert!
Die gängigen E-Mail Disclaimer erweisen sich in der Praxis als rechtlich unwirksam — dafür demonstrieren sie eindrucksvoll die Ahnungslosigkeit des Versenders.
Eine neue Abmahnfalle schnappt über der deutschen Blogosphere zu: Heise berichtet über die Auswirkungen des neuen Telemediengesetzes auf Blogs: eine Datenschutzerklärung wird in Deutschland zwingend erforderlich.
Auch wenn jeder Webserver per se und generisch ohnehin Daten wie IP-Adresse etc. speichert (so funktionieren aktuelle i-net Protokollo eben), befürchten Experten eine neue Abmahnwelle. In Deutschland hat sich bekanntlich das Abmahnen ahnungslosten Privatseiten-Betreiber zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. …